Rechtsprechung und Newsletter

Newsletter 1/2022
Mit der ersten Ausgabe des Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:

- die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Dauer der Arbeitszeit,
- die Frage, ob die 2G Zugangsregel für die Betriebsräteversammlung unzulässig ist und
- die Frage, ob man für Kalendermonate, an denen man vollständig in Kurzarbeit war, anteilig Urlaub erhält.
newsletter_1-2022.pdf
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Newsletter 3/2021
Mit der dritten regulären Ausgabe des Newsletters im Jahr 2021 informieren wir Euch/Sie wieder über Neuigkeiten aus dem Arbeitsrecht. Inhaltlich geht es um:

• die Frage, ob Fürsorgegespräche nicht zwingend der Mitbestimmung unterliegen,
• die Frage, ob man wegen Küssens gegen den Willen einer Kollegin eine fristlose Kündigung riskiert und
• die Frage, ob es eine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne
wegen Coronainfektion gibt.
newsletter_3-2021.pdf
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Newsletter 2/2021
Mit der zweiten regulären Ausgabe des Newsletters im Jahr 2021 informieren wir Euch/Sie wieder über Neuigkeiten aus dem Arbeitsrecht. Wir freuen uns, Euch/Ihnen diesmal zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln für die tägliche Betriebsratsarbeit vorstellen zu dürfen. Inhaltlich geht es um

• die Frage zur Entgeltgleichheitsklage bei Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts,
• die Frage, ob die Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur zeitanteilig ist und
• die Frage, ob die Einhaltung einer behördlichen Quarantäneanordnung eine Kündigung rechtfertigt.
Newsletter 2-2021 .pdf
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Newsletter 1/2021
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2021 informieren wir Euch/Sie wieder über Neuigkeiten aus dem Arbeitsrecht und über Urteile mit neuen rechtspolitischen Entwicklungen. Wir freuen uns, Euch/Ihnen diesmal zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts für die tägliche Betriebsratsarbeit vorstellen zu dürfen. Inhaltlich geht es um

• die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats bei gewerkschaftlicher Mitgliederwerbung und
• die Frage der Ungleichbehandlung bei unterschiedlicher Bezahlung von Zuschlägen für Nachtarbeit die in bzw. außerhalb eines Schichtsystems geleistet wird.
Newsletter 2_2021.pdf
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4. Teil Newsletter 4/20
Mit der vierten Ausgabe des Newsletters im Jahr 2020 informieren wir Euch/Sie wieder über Neuigkeiten aus dem Arbeitsrecht und über Urteile mit neuen rechtspolitischen Entwicklungen. Wir freuen uns, Euch/Ihnen diesmal drei Entscheidungen des Arbeitsgerichts Augsburg und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg für die tägliche Betriebsratsarbeit vorstellen zu dürfen. Inhaltlich geht es um

• den Anspruch auf Homeoffice oder auf ein Einzelbüro,
• die Frage, ob eine Zeiterfassung per Fingerabdruck erzwingbar ist und
• wie Betriebsratssitzungen während der COVID-19-Pandemie durchgeführt werden können.

Wir empfehlen für weitergehende und ausführliche Informationen den Newsletter für Betriebsräte der Seite http://www.bund-verlag.de/newsletter.
Außerdem empfehlen wir d
Newsletter 4_2020.pdf
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3. Teil Newsletter 3/20
Mit der dritten Ausgabe des Newsletters im Jahr 2020 informieren wir Euch über Neuigkeiten aus dem Arbeitsrecht und über Urteile mit neuen rechtspolitischen Entwicklungen. Wir freuen uns, Euch diesmal drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts für die tägliche Betriebsratsarbeit vorstellen zu dürfen. Inhaltlich geht es um

einen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz für Arbeitnehmer/innen,
den Verfall des Urlaubs bei Krankheit
das Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum.

Wir empfehlen zudem für weitergehende und ausführliche Informationen den Newsletter für Betriebsräte der Seite http://www.bund-verlag.de/newsletter.

Außerdem empfehlen wir die Homepage der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (www.aib-web.de).
Newsletter 3-2020 formatiert.pdf
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2. Teil Newsletter 2/20
Vom Bund-Verlag wurde die Kommentierung zu diesem neuen § 129 BetrVG von Herrn Dr. Michael Bachner zur Verfügung gestellt. Dieser steht hier zum Download bereit.

Wir empfehlen für weitergehende und ausführliche Informationen den Newsletter für Betriebsräte der Seite http://www.bund-verlag.de/newsletter.

Außerdem empfehlen wir die Homepage der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (www.aib-web.de), in der wir unter anderem regelmäßig Aufsätze veröffentlichen.
§ 129 BetrVG - Kommentierung Dr. Bachner[...]
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1. Teil Newsletter 2/20
In der letzten Sonderausgabe wurde über die Wirksamkeit der Betriebsratsarbeit im Rahmen der Corona-Krise, insbesondere über das Thema berichtet, ob Betriebsratsbeschlüsse per Videokonferenz gefasst werden können. Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20.03.2020 die anliegende Ministererklärung veröffentlicht und sich inhaltlich dafür ausgesprochen hat, Betriebsratssitzungen per Videokonferenz stattfinden zu lassen, damit Betriebsräte in der Corona-Krise weiterhin handlungsfähig bleiben, will die Bundesregierung nun im Eiltempo das BetrVG ändern und einen neuen § 129 BetrVG einführen. Nach diesem neuen § 129 BetrVG sollen Sitzungen und Beschlussfassungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien über Video- und Telefonkonferenzen – zeitlich befristet bis zu
BMAS - Ministererklärung vom 20.03.2020.[...]
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Cov-19-Pandemie:Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyisten

ePaper
Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht.
In dieser Stellungnahme werden eine Reihe von Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, aber auch Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, des AÜG und des SGB III gefordert.


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Sondernewsletter "Corona"
Betriebsratsarbeit in Zeiten der Corona-Krise
Sondernewsletter Betriebsratsarbeit und [...]
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Newsletter für Betriebsräte 1/2020
Häusliches Anlegen einer Uniform ist Arbeitszeit, Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per WhatsApp, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag
1-2020 Newsletter formatiert.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 3/2019
Vergütung von Reisezeiten, Anspruch auf halbe Urlaubstage, Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung
3-2019 Newsletter formatiert.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 2/2019
Anspruch von Teilzeitbeschäftigte auf Mehrarbeitszuschläge, Kürzung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen während der Elternzeit und Anspruch von Betriebsräten auf Unterrichtung über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal
2-2019 Newsletter formatiert.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 1/2019
Automatischer Verfall des Urlaubsanspruchs, wenn der Urlaub nicht beantragt wird, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Nutzung einer Excel-Software zur Erfassung von Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter und die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung bei einer Vorbeschäftigung, die vor mehr als drei Jahren erfolgte.
1-2019 Newsletter formatiert.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 4/2018
Vergütung von Reisezeiten im In- und Ausland, Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- €, wenn beispielsweise das Gehalt verspätet zur Auszahlung gebracht wird und die Anforderungen an eine Anhörung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Verdachtskündigung
4-2018 Newsletter formatiert.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 3/2018
Zulässigkeit von Abrunden von Urlaubstagen, Hemmung einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist bei Vergleichsverhandlungen und Rechtmäßigkeit einer Kündigung nach einem spontanen Urlaubsantritt des Arbeitnehmers
3-2018 Newsletter formatiert.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 2/2018
Rechtsschutzmöglichkeiten des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber nicht „alles dafür tut“, um Verstöße gegen eine Betriebsvereinbarung Arbeitszeit zu verhindern, Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds, wenn dieser zu guten Konditionen per Aufhebungsvertrag aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und ob eine vertraglich vereinbarte Vergütung nach tariflichen Grundsätzen durch Betriebsvereinbarung zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden kann
2-2018 Newsletter formatiert.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 1/2018
Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats bei rechtswidriger Abgeltung von Überstunden, Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten und die Verpflichtung der Betriebsparteien, schwankende Vergütungsbestandteile für die Höhe von Sozialplanabfindungen zu berücksichtigen
1-2018 Newsletter formatiert.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 4/2017
die Frage der Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung - die Zulässigkeit einer Computerüberwachung mittels einer Software (Keylogger) - die Frage der Wirksamkeit einer Versetzung von Nacht- in Wechselschicht ohne zuvor ein BEM-Gespräch angeboten zu haben
CNH Newsletter 04-2017.pdf
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Newsletter für Betriebsräte 3/2017
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich Unkündbaren bei Minusstunden - Mitbestimmung bei Outlook-Gruppenkalendern - Das Tarifeinheitsgesetz ist verfassungsgemäß
CNH Newsletter 03-2017.pdf
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Radio- Interview mit MDR Aktuell zum Thema "Darf man trotz Krankschreibung arbeiten gehen?"

"Union Busting" ist kein Fremdwort in unserer täglichen Praxis

Um Betriebsräte klein zu halten, ist manchen Unternehmen jedes Mittel recht: 

Radio-Interview zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz von Rechtsanwalt Igor Münter - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Einstiegsseminar für alle Betriebsräte

Um Ihre Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat umfassend erfüllen zu können, empfiehlt sich dieses Einstiegsseminar; welches sämtliche Grundkenntnisse der Betriebsratsarbeit beinhaltet und für alle Betriebsratsmitglieder, egal ob neugewählt oder nachgerückt, sowie für Ersatzmitglieder oder Schwerbehindertenvertreter, praktisch vermittelt. 
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Diese Schulung ist daher auch gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. 
 
Die Kosten für dieses zweitägige Inhouse-Seminar erfragen Sie bitte telefonisch
Sofern ein Inhouse-Seminar bei Ihnen nicht möglich sein sollte, übernehmen wir gerne die Organisation für Sie. 

Ihre Terminvorschläge nehmen wir gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

liebe Weggefährtinnen und Weggefährten,
liebe Freundinnen und Freunde,

 

wir haben einen Grund zum Feiern, wenn wir auf die vergangenen 20 Jahre zurückblicken. Die gemeinsam verbrachte Zeit, seit der Kanzleigründung am 7. April 1995 im Leipziger Volkshaus, hat bei jedem von uns Spuren hinterlassen. Uns verbindet daher mehr als nur die Zahl, die nun Anlass sein soll, an all das zu denken, was uns geprägt und begleitet hat.

Für die gegenseitige Unterstützung und die Bereitschaft zu einer oft unauffälligen Hilfe bin ich dankbar, denn nichts ist wirklich selbstverständlich. All das Erreichte erinnert uns daran, dass wir uns stets als Teil der umfassenden Aufgabe verstehen, die Arbeitswelt humaner zu gestalten. Dieser Aufgabe haben wir uns mit ganzer Kraft und jeder auf seine Weise gewidmet.

Ich freue mich über das gemeinsam Geschaffene und blicke gern darauf zurück. Jeder Einzelne weiß, was an detaillierter Arbeit und an persönlichem Einsatz nötig war, bis wir das heutige Jubiläum begehen konnten.

Mein besonderer Dank gilt den vielen Betriebs- und Personalräten, denen wir als Kanzlei bei ihrer nicht leichter werdenden Interessenvertretung für die Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite stehen durften. Dies war nur mit der kollegialen Unterstützung der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zu schaffen.

Dieser Tag soll kein Endpunkt sein, vielmehr wollen wir gleichzeitig dieses Jubiläum als einen Neubeginn für die täglich auf unsere Kanzlei wartenden Herausforderungen begreifen.

Anstelle einer Kanzleifeier habe ich mich dazu entschlossen, das Jubiläum zum Anlass zu nehmen, mich dann und wann mit meiner Frau, mit der Familie und Freunden auf eine der beiden gestifteten Bänke zu setzen, die im Mai mit freundlicher Unterstützung der Stiftung „Bürger für Leipzig“ im Volkshain Stünzer Park aufgestellt werden. Alle sind dazu gleichermaßen herzlich eingeladen. Insbesondere aber meine langjährige Mitarbeiterin, Frau Kerstin Seidel, ohne deren Engagement die Kanzlei nicht wäre, was sie ist: mein Arbeitsplatz, der mir Freude macht.

So bin ich sicher, dass wir die Zukunft in bewährter Weise gemeinsam meistern werden, wenn wir sie partnerschaftlich und solidarisch angehen. In diesem Sinne verbleibe ich

mit freundlichen und kollegialen Grüßen
 

Igor Münter
Rechtsanwalt

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